Gießen/Butzbach – Dem mutmaßlichen Millionenbetrüger Wilhelm Just ist am Mittwoch (7. April 2004) vor der Zweiten Großen Wirtschaftsstrafkammer am Gießener Landgericht der Haftbefehl verkündet worden. Unmittelbar im Anschluss stellte der heute 53-jährige Ex-Chef der Butzbacher Firma AKJ (Assekuranzkontor Just) den Antrag auf Aufhebung des Befehls, ersatzweise der Aussetzung. Das lehnte die Kammer nach mehrstündiger Verhandlung ab.
Kompliziert ist das Verfahren, das von Seiten der Anklagebehörde von den
Experten für Wirtschaftsstrafverfahren, Oberstaatsanwalt Wolfgang Thiele
und Staatsanwalt Raimund Moser betreut wird, nicht nur, weil Just die Veruntreuung
von -zig Millionen Mark in den 90er Jahren vorgeworfen wird. Juristisch knifflig
ist es auch, weil in Deutschland nur angeklagt werden darf, was zur Auslieferung
geführt hatte. Der gelernte Schlosser aus Butzbach war über die Dominikanische
Republik und Kanada nach Brasilien geflohen, hatte dort die vergangenen eineinhalb
Jahre in Haft gesessen und war am Dienstag über Frankfurt in die JVA Gießen
eingeliefert worden. Der Prozess soll im Herbst beginnen.